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Andre M.
Andre M.

Kurzarbeitergeld: Höhe, Berechnung und Steuerfalle Progressionsvorbehalt

Kurzarbeitergeld: Höhe, Berechnung und Steuerfalle Progressionsvorbehalt

Auf einen Blick

Kurzarbeitergeld 2026: 60 % oder 67 % vom Netto, Berechnung und Steuernachzahlung vermeiden.

Was müssen Arbeitnehmer über das Kurzarbeitergeld 2026 wissen?

Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern einen Teil des Verdienstausfalls ersetzt, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren muss. Es dient als Brücke, um Entlassungen zu vermeiden und qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. In diesem Ratgeber erklären wir, wer Anspruch hat, wie die Höhe berechnet wird und warum der Progressionsvorbehalt bei der Steuererklärung zu unangenehmen Überraschungen führen kann.

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld kann gezahlt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Erheblicher Arbeitsausfall: Der Arbeitgeber muss einen erheblichen, vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfall nachweisen. Gründe können wirtschaftliche Schwierigkeiten, Auftragseinbrüche oder außergewöhnliche Ereignisse sein.
  • Betriebliche Voraussetzungen: Im Betrieb muss mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt sein. Es müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sein (Regelvoraussetzung; in Krisenzeiten kann die Schwelle auf 10 % der Beschäftigten gesenkt werden).
  • Persönliche Voraussetzungen: Das Beschäftigungsverhältnis muss fortbestehen. Arbeitnehmer dürfen nicht gekündigt sein. Auch Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen KuG erhalten.
  • Anzeige beim Arbeitsamt: Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen und die Zustimmung des Betriebsrats (falls vorhanden) oder die Einverständniserklärung der betroffenen Arbeitnehmer vorweisen.

Keinen Anspruch haben: geringfügig Beschäftigte (Minijobber), Arbeitnehmer in gekündigtem Arbeitsverhältnis, Bezieher von Krankengeld und Personen in Elternzeit.

Wie berechnet sich die Höhe des Kurzarbeitergeldes?

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt:

  • 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts (ohne Kinder)
  • 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts (mit mindestens einem Kind)

Welche Schritte sind für die genaue Berechnung nötig?

  1. Soll-Entgelt ermitteln: Das ist Ihr normales Bruttogehalt (ohne Kurzarbeit).
  2. Ist-Entgelt ermitteln: Das ist Ihr tatsächliches Bruttogehalt während der Kurzarbeit (reduzierte Stunden).
  3. Pauschaliertes Nettoentgelt berechnen: Für beide Bruttobeträge wird anhand einer amtlichen Tabelle das pauschalierte Netto bestimmt (Steuerklasse und Kinderfreibetrag fließen ein).
  4. Differenz bilden: Pauschaliertes Netto (Soll) minus pauschaliertes Netto (Ist) = Nettoentgeltdifferenz.
  5. KuG berechnen: 60 % bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz = Kurzarbeitergeld.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld bei verschiedenen Bruttogehältern?

Die folgende Tabelle zeigt das Kurzarbeitergeld bei 100 % Arbeitsausfall (Kurzarbeit Null) für verschiedene Bruttogehälter. Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, Werte sind gerundete Näherungswerte für 2026:

Brutto/Monat (Soll) Pausch. Netto KuG 60 % (ohne Kind) KuG 67 % (mit Kind) Verlust ggü. Netto
2.000 € ca. 1.480 € ca. 888 € ca. 992 € ca. 40 %
2.500 € ca. 1.770 € ca. 1.062 € ca. 1.186 € ca. 40 %
3.000 € ca. 2.060 € ca. 1.236 € ca. 1.380 € ca. 40 %
4.000 € ca. 2.600 € ca. 1.560 € ca. 1.742 € ca. 40 %
5.000 € ca. 3.100 € ca. 1.860 € ca. 2.077 € ca. 40 %

Hinweis: Bei Teilkurzarbeit (z. B. 50 % Arbeitsausfall) erhalten Sie weiterhin das anteilige Gehalt für die geleisteten Stunden plus KuG für die ausgefallenen Stunden. Das Gesamt-Netto liegt dann höher als bei Kurzarbeit Null.

Warum ist der Progressionsvorbehalt eine Steuerfalle?

Kurzarbeitergeld ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei - zunächst. Doch es unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet: Das KuG selbst wird nicht besteuert, erhöht aber den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Die Folge kann eine überraschende Steuernachzahlung bei der Einkommensteuererklärung sein.

Wie genau funktioniert der Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld?

  1. Ihr zu versteuerndes Einkommen (z. B. das anteilige Gehalt während der Kurzarbeit + sonstiges Einkommen) wird ermittelt.
  2. Für die Bestimmung des Steuersatzes wird das KuG zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
  3. Der so ermittelte höhere Steuersatz wird auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen (ohne KuG) angewendet.
  4. Die Differenz zwischen der regulaeren Steuer und der Steuer mit erhöhtem Satz muss nachgezahlt werden.

Wie viel müssen Sie im konkreten Beispielsfall nachzahlen?

Annahmen: Arbeitnehmer, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Kinder. Normales Jahresbrutto 42.000 €. 6 Monate Kurzarbeit Null im Jahr 2026. Vereinfachtes Beispiel mit gerundeten Werten:

  • Arbeitsentgelt für 6 Monate: 21.000 € brutto
  • Kurzarbeitergeld für 6 Monate: ca. 7.500 € (60 % des pauschalierten Nettos × 6)
  • Zu versteuerndes Einkommen: ca. 21.000 € (nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc. ca. 19.000 €)
  • Steuersatz ohne Progressionsvorbehalt: ca. 13,5 % → Steuer: ca. 2.565 €
  • Steuersatz mit Progressionsvorbehalt: Bemessungsgrundlage: 19.000 + 7.500 = 26.500 € → Steuersatz ca. 17,8 % → Steuer auf 19.000 €: ca. 3.382 €
  • Nachzahlung: ca. 3.382 − 2.565 = ca. 817 €

Beachten Sie: Die tatsächliche Nachzahlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei höherem Einkommen, längerer Kurzarbeit oder zusätzlichen Einkünften kann die Nachzahlung deutlich höher ausfallen.

Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung?

Wer im Kalenderjahr mehr als 410 € an Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt erhalten hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das betrifft praktisch alle Empfänger von Kurzarbeitergeld. Die Frist für die Steuererklärung 2026 endet am 31. Juli 2027 (mit Steuerberater am 28. Februar 2028).

Wie wird ein Nebenverdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet?

Während der Kurzarbeit ist ein Nebenjob grundsätzlich möglich, allerdings mit Einschränkungen:

  • Bestehender Nebenjob: Ein bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübter Nebenjob ist anrechnungsfrei, solange Umfang und Verdienst nicht steigen.
  • Neuer Nebenjob: Ein während der Kurzarbeit neu aufgenommener Nebenjob wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Der Verdienst erhöht das Ist-Entgelt, was das KuG entsprechend reduziert.
  • Minijob: Ein neu aufgenommener Minijob in einem systemrelevanten Beruf war während der Corona-Sonderregelungen anrechnungsfrei. Diese Regelung ist mittlerweile ausgelaufen.

Welche Auswirkungen hat Kurzarbeit auf Rente und Sozialabgaben?

Während der Kurzarbeit ergeben sich folgende Besonderheiten:

  • Krankenversicherung: Der volle Versicherungsschutz bleibt bestehen. Die Beiträge werden auf Basis des tatsächlich gezahlten Entgelts plus 80 % des Entgeltausfalls berechnet.
  • Rentenversicherung: Der Arbeitgeber zahlt RV-Beiträge auf das tatsächliche Entgelt plus 80 % der Differenz. Es entstehen also geringere Rentenanwartschaften als bei voller Beschäftigung - der Verlust wird aber durch die 80 %-Regelung deutlich abgemildert.
  • Arbeitslosenversicherung: Die Anwartschaftszeit für ALG 1 läuft während der Kurzarbeit weiter.

Mit welchen Tipps können Sie eine Steuernachzahlung vermeiden?

  • Rücklagen bilden: Legen Sie während der Kurzarbeit einen Teil des KuG für die mögliche Steuernachzahlung zurück (Faustregel: ca. 10-15 % des erhaltenen KuG).
  • Werbungskosten maximieren: Fortbildungen, Arbeitsmittel oder die Homeoffice-Pauschale können das zu versteuernde Einkommen senken.
  • Steuererklärung früh machen: So kennen Sie die Nachzahlung rechtzeitig und können planen.
  • Steuerberater konsultieren: Bei komplexeren Fällen (z. B. Ehegattenveranlagung, Nebeneinkünfte) lohnt sich professionelle Beratung.

Fazit: Warum sichert das Kurzarbeitergeld zwar Arbeitsplätze, birgt aber eine Steuerfalle?

Kurzarbeitergeld ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen, geht aber mit finanziellen Einbußen einher - sowohl beim monatlichen Nettoeinkommen als auch potenziell bei der Steuererklärung. Der Progressionsvorbehalt kann zu spürbaren Nachzahlungen führen, auf die Sie sich vorbereiten sollten. Nutzen Sie unseren Rechner, um die genaue Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes zu berechnen und die steuerlichen Auswirkungen abzuschätzen.

Quellen: §§ 95-109 SGB III (Kurzarbeitergeld), § 3 Nr. 2 EStG, § 32b EStG (Progressionsvorbehalt), Bundesagentur für Arbeit - Merkblatt Kurzarbeitergeld, Stand 2026.

Kurzarbeitergeld berechnen: Ermitteln Sie die genaue Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes und den Netto-Unterschied: Zum Kurzarbeit-Rechner.

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

Wichtiger Hinweis zur Berechnung

Diese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Mehr im Impressum.

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