Warum ist eine Risikolebensversicherung für Familien unverzichtbar?
Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist eine der wichtigsten Absicherungen für Familien, Paare mit gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen und Immobilienkäufer. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung dient die RLV ausschließlich der Hinterbliebenenabsicherung: Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhält die begünstigte Person die vereinbarte Versicherungssumme. Überlebt die versicherte Person die Laufzeit, verfällt der Vertrag ohne Auszahlung. Genau das macht die RLV so günstig - denn es gibt keinen Sparanteil, sondern ausschließlich einen Risikoschutz.
Für wen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung ratsam?
Nicht jeder braucht eine RLV. Es gibt jedoch typische Lebenssituationen, in denen die Absicherung dringend empfohlen wird:
- Familien mit Kindern: Der Hauptverdiener sichert die Familie ab. Stirbt er oder sie, muss die Familie den Lebensunterhalt, die Miete und später die Ausbildung der Kinder finanzieren können. Die Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung deckt in aller Regel nur einen Bruchteil des Bedarfs.
- Immobilienkäufer mit Kredit: Wer eine Immobilie finanziert, hat oft 200.000 bis 500.000 € Schulden. Stirbt ein Kreditnehmer, muss der Partner die Raten allein tragen - oder das Haus verkaufen. Eine RLV in Höhe der Restschuld sichert dieses Risiko ab.
- Alleinverdiener-Paare: Wenn nur ein Partner berufstätig ist, hängt die gesamte finanzielle Existenz an dieser Person. Eine RLV schützt den nicht erwerbstätigen Partner.
- Geschäftspartner: In einer GbR oder OHG kann der Tod eines Gesellschafters die Existenz des Unternehmens gefährden. Eine Keyman-Versicherung (eine Form der RLV) sichert die Firma ab.
- Unverheiratete Paare: Ohne Trauschein gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Eine RLV ist hier oft die einzige Möglichkeit der gegenseitigen Absicherung.
Mit welchen Faustformeln berechnen Sie die richtige Versicherungssumme?
Die optimale Versicherungssumme hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Es gibt jedoch bewährte Faustformeln, die als Orientierung dienen:
- Grundregel: Das 3- bis 5-fache des Jahresbruttoeinkommens des Hauptverdieners. Diese Summe überbrückt die ersten Jahre, bis sich die Hinterbliebenen finanziell neu aufgestellt haben.
- Mit Kindern: Pro Kind sollten zusätzlich ca. 50.000 bis 100.000 € eingerechnet werden, um Betreuungskosten und Ausbildung bis zur finanziellen Unabhängigkeit zu decken.
- Mit Immobilienkredit: Die Versicherungssumme sollte mindestens die Restschuld des Darlehens abdecken. Idealerweise zusätzlich 2-3 Jahreseinkommen für den laufenden Lebensunterhalt.
- Detaillierte Berechnung: Addieren Sie alle laufenden Verpflichtungen (Miete/Kredit, Lebenshaltung, Kinderbetreuung, Ausbildung) und multiplizieren Sie mit der Anzahl der Jahre, bis die Absicherung nicht mehr benötigt wird.
Welche Versicherungssumme wird für Ihre Familiensituation empfohlen?
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der empfohlenen Absicherungssummen bei einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 €:
| Familienkonstellation | Empfohlene Summe | Laufzeit | Monatl. Beitrag ca. |
|---|---|---|---|
| Paar ohne Kinder, kein Kredit | 150.000 € | 15 Jahre | 5-8 € |
| Paar, 1 Kind (5 Jahre) | 250.000 € | 20 Jahre | 8-14 € |
| Paar, 2 Kinder (3 und 7 Jahre) | 350.000 € | 20-25 Jahre | 12-20 € |
| Alleinverdiener, 2 Kinder, Immobilienkredit 250.000 € | 500.000 € | 25-30 Jahre | 18-30 € |
| Alleinerziehend, 1 Kind (2 Jahre) | 300.000 € | 20 Jahre | 10-16 € |
| Immobilienkredit 350.000 €, keine Kinder | 350.000 € | 25 Jahre (= Kreditlaufzeit) | 12-22 € |
Hinweis: Die monatlichen Beiträge gelten für einen Nichtraucher im Alter von 30-35 Jahren ohne Vorerkrankungen. Raucher zahlen in der Regel den doppelten bis dreifachen Beitrag. Ab 45 Jahren steigen die Beiträge deutlich an.
Was ist der Unterschied zwischen konstanter und fallender Versicherungssumme?
Bei einer RLV können Sie zwischen zwei Varianten wählen:
- Konstante Versicherungssumme: Die Summe bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Sinnvoll für Familien, deren finanzieller Bedarf über die Jahre konstant bleibt oder sich sogar erhöht (z. B. durch steigende Ausbildungskosten der Kinder).
- Fallende Versicherungssumme (Restschuldversicherung): Die Summe sinkt über die Laufzeit, analog zur Tilgung eines Kredits. Ideal für die Absicherung eines Immobiliendarlehens, da die Restschuld ebenfalls mit jeder Rate sinkt. Vorteil: Die Beiträge sind bis zu 40-50 % günstiger als bei konstanter Summe.
Tipp: Kombinieren Sie beide Varianten: Eine fallende RLV für den Immobilienkredit und eine konstante RLV für den Lebensunterhalt der Familie.
Wie vermeiden Sie Erbschaftsteuer durch eine Überkreuzversicherung?
Ein häufig übersehener Punkt bei der RLV ist die Erbschaftsteuer. Normalerweise ist es so: Person A versichert sich und benennt Person B als Begünstigte. Stirbt A, erhält B die Versicherungssumme. Diese Summe fällt allerdings in den Nachlass von A und unterliegt damit der Erbschaftsteuer. Bei Ehepartnern gibt es zwar einen Freibetrag von 500.000 €, aber bei unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag nur bei 20.000 €. Bei einer Versicherungssumme von 300.000 € würden also 280.000 € der Erbschaftsteuer unterliegen - das kann schnell zu einer Steuerlast von 80.000 € oder mehr führen.
Die Lösung ist die Überkreuzversicherung: Dabei versichert Person B das Leben von Person A - und umgekehrt. Der Versicherungsnehmer (und Beitragszahler) ist also eine andere Person als die versicherte Person. Stirbt A, erhält B die Summe als Versicherungsnehmer aus dem eigenen Vertrag - nicht aus dem Nachlass. Damit fällt keine Erbschaftsteuer an. Diese Gestaltung ist völlig legal und wird von Finanzexperten ausdrücklich empfohlen.
Welche Faktoren bestimmen die monatlichen Kosten einer RLV?
Die Kosten einer Risikolebensversicherung hängen von mehreren Faktoren ab:
- Eintrittsalter: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger. Ein 30-Jähriger zahlt für 250.000 € Versicherungssumme oft nur 8-12 € monatlich; ein 45-Jähriger zahlt für dieselbe Summe 25-40 €.
- Raucherstatus: Raucher zahlen den doppelten bis dreifachen Beitrag. Als Nichtraucher gilt, wer seit mindestens 12 Monaten (je nach Versicherer auch 24 Monate) nicht geraucht hat.
- Gesundheitszustand: Bei Abschluss werden Gesundheitsfragen gestellt. Vorerkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder psychische Erkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen.
- Beruf und Hobbys: Gefährliche Berufe (Dachdecker, Pilot) oder Hobbys (Fallschirmspringen, Tauchen) erhöhen den Beitrag.
- Laufzeit und Höhe: Je länger die Laufzeit und je höher die Summe, desto teurer der Beitrag.
Insgesamt zählt die RLV zu den günstigsten Versicherungen überhaupt. Für wenige Euro im Monat lassen sich Hunderttausende Euro absichern. Der Beitrag ist zudem über die gesamte Laufzeit garantiert und steigt nicht mit zunehmendem Alter.
Welche Gesundheitsfragen und Klauseln sollten Sie beim Abschluss beachten?
- Gesundheitsfragen ehrlich beantworten: Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Todesfall die Leistung verweigert (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung).
- Nachversicherungsgarantie: Achten Sie auf eine Klausel, die es erlaubt, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen (Geburt, Heirat, Hauskauf) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Vergleichen lohnt sich: Die Beiträge variieren zwischen den Versicherern erheblich - teilweise um den Faktor 3 bei identischer Leistung.
- Steuerliche Behandlung: Die Beiträge zur RLV können als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) steuerlich geltend gemacht werden, sind in der Praxis aber durch den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900 € bzw. 2.800 €) meist bereits ausgeschöpft. Die Auszahlung im Todesfall ist für den Begünstigten einkommensteuerfrei.
In welchen Lebenssituationen ist eine Risikolebensversicherung überflüssig?
Eine Risikolebensversicherung ist nicht sinnvoll, wenn keine Person finanziell von Ihnen abhängig ist. Singles ohne Kinder und ohne Schulden brauchen in der Regel keine RLV. Auch wenn ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Hinterbliebenen dauerhaft zu versorgen, kann auf eine RLV verzichtet werden. Prüfen Sie Ihre Situation regelmäßig: Wenn die Kinder erwachsen und finanziell selbstständig sind und der Immobilienkredit abbezahlt ist, kann die RLV gekündigt werden.
Quellen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Stiftung Warentest - Finanztest, § 150 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), BFH-Rechtsprechung zur Erbschaftsteuer bei Lebensversicherungen.
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