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Andre M.
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Rürup-Rente (Basisrente): Steuervorteile für Selbstständige und Gutverdiener

Rürup-Rente (Basisrente): Steuervorteile für Selbstständige und Gutverdiener

Auf einen Blick

Rürup-Rente 2026: Bis zu 27.566 € steuerlich absetzbar. Für wen lohnt sich die Basisrente?

Was ist die Rürup-Rente und für wen wurde sie geschaffen?

Die Rürup-Rente - offiziell Basisrente genannt - wurde 2005 als steuerlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Sie ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt, der das Konzept im Rahmen der Rentenreform entwickelte. Während die Riester-Rente vor allem Arbeitnehmern mit Kindern zugutekommt, richtet sich die Rürup-Rente gezielt an Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und daher keinen Zugang zur Riester-Förderung haben. Aber auch Gutverdiener in einem Angestelltenverhältnis können die Rürup-Rente nutzen, um ihre Steuerlast deutlich zu senken.

Für welche Berufsgruppen lohnt sich eine Basisrente (Rürup)?

  • Selbstständige und Freiberufler: Sie haben meist keinen Zugang zur gesetzlichen Rente oder Riester-Förderung. Die Rürup-Rente ist häufig die einzige Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge in größerem Umfang steuerlich abzusetzen.
  • Gutverdiener (angestellt): Wer einen hohen Grenzsteuersatz (42 % oder 45 %) hat, profitiert besonders stark vom Sonderausgabenabzug. Jeder eingezahlte Euro mindert die Steuerlast spürbar.
  • Personen kurz vor der Rente: Wer in wenigen Jahren in Rente geht und noch hohe Einkünfte hat, kann mit einer Einmalzahlung oder hohen Beiträgen die Steuerlast im letzten Arbeitsjahr massiv senken.
  • Ärzte, Anwälte, Architekten: Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind oft nicht gesetzlich rentenversichert, haben aber ähnliche steuerliche Möglichkeiten wie Selbstständige.

Wie viel der Rürup-Beiträge können Sie steuerlich absetzen?

Seit 2023 sind die Beiträge zur Rürup-Rente zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag orientiert sich an der knappschaftlichen Rentenversicherung und beträgt 2026 voraussichtlich:

  • Ledige: bis zu 27.566 € pro Jahr
  • Verheiratete (Zusammenveranlagung): bis zu 55.132 € pro Jahr

Wichtig für Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung wird auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Wer also bereits hohe GRV-Beiträge zahlt, hat ein entsprechend geringeres Rürup-Kontingent. Selbstständige ohne GRV-Beiträge können den vollen Höchstbetrag ausschöpfen.

Wie hoch ist Ihre Steuerersparnis bei verschiedenen Beiträgen?

Die folgende Tabelle zeigt die jährliche Steuerersparnis durch Rürup-Beiträge (100 % absetzbar, ledige Person ohne GRV-Beiträge):

Rürup-Beitrag/Jahr Grenzsteuersatz 30 % Grenzsteuersatz 35 % Grenzsteuersatz 42 % Grenzsteuersatz 45 %
6.000 € 1.800 € 2.100 € 2.520 € 2.700 €
12.000 € 3.600 € 4.200 € 5.040 € 5.400 €
20.000 € 6.000 € 7.000 € 8.400 € 9.000 €
27.566 € (Maximum) 8.270 € 9.648 € 11.578 € 12.405 €

Lesebeispiel: Ein selbstständiger IT-Berater mit einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 € (Grenzsteuersatz 42 %) zahlt 20.000 € in die Rürup-Rente ein. Seine Steuerersparnis beträgt ca. 8.400 € - zusätzlich spart er den Solidaritätszuschlag (sofern fällig) und ggf. Kirchensteuer. Effektiv kostet ihn die Einzahlung also nur ca. 11.600 € nach Steuern.

Wie läuft die lebenslange Auszahlung der Rürup-Rente ab?

Die Rürup-Rente wird ab dem vereinbarten Rentenalter (frühestens ab 62 Jahren) als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Eine Kapitalauszahlung ist - im Gegensatz zur Riester-Rente - nicht möglich. Das bedeutet:

  • Es gibt keine Einmalzahlung bei Rentenbeginn.
  • Das Kapital kann nicht vererbt werden (außer durch eine optionale Hinterbliebenenrente für Ehepartner/Kinder).
  • Eine Kündigung ist nicht möglich - der Vertrag kann nur beitragsfrei gestellt werden.

Welcher Rentenanteil ist bei der Rürup-Rente steuerpflichtig?

Die späteren Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente müssen versteuert werden - mit dem persönlichen Steuersatz im Alter. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns:

  • Rentenbeginn 2026: 83,5 % der Rente sind steuerpflichtig
  • Rentenbeginn 2030: 87,0 % steuerpflichtig
  • Ab 2058: 100 % steuerpflichtig

In der Regel ist der Steuersatz im Alter niedriger als im Erwerbsleben, sodass sich der Steuerstundungseffekt positiv auswirkt. Wer jedoch auch im Alter hohe Einkünfte hat (z. B. aus Vermietung), profitiert weniger.

Welche Vor- und Nachteile bietet die Rürup-Rente?

Vorteile:

  • Hohe steuerliche Absetzbarkeit (bis 27.566 € bzw. 55.132 €)
  • Pfändungssicher und insolvenzgeschützt
  • Wird bei Bürgergeld nicht als Vermögen angerechnet
  • Flexible Beitragshöhe - auch Einmalzahlungen möglich
  • Kombination mit BU-Zusatzversicherung möglich

Nachteile:

  • Keine Kapitalauszahlung - nur lebenslange Rente
  • Eingeschränkte Vererbbarkeit (nur Ehepartner/Kinder, nur als Rente)
  • Keine Kündigung möglich (nur Beitragsfreistellung)
  • Nachgelagerte Besteuerung kann den Vorteil schmälern
  • Teilweise hohe Vertragskosten bei klassischen Tarifen
  • Rentenfaktor kann bei fondsgebundenen Tarifen unsicher sein

Was ist rentabler: Rürup-Rente oder ein privater ETF-Sparplan?

Viele Selbstständige fragen sich, ob sie nicht besser in einen ETF-Sparplan investieren sollten. Der entscheidende Unterschied liegt in der Steuerwirkung: Bei der Rürup-Rente sparen Sie sofort Steuern und investieren somit einen größeren Betrag. Beim ETF-Sparplan investieren Sie aus versteuertem Einkommen, haben dafür aber volle Flexibilität und können jederzeit auf das Kapital zugreifen. Die optimale Lösung ist oft eine Kombination: Rürup-Rente bis zur maximalen steuerlichen Förderung und darüber hinaus einen ETF-Sparplan für die flexible Vermögensbildung.

Wie viel Steuern spart eine selbstständige Architektin mit Rürup?

Frau Müller ist 40 Jahre alt, selbstständig und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 €. Sie zahlt jährlich 15.000 € in eine fondsgebundene Rürup-Rente ein.

  • Steuerersparnis: 15.000 € × 42 % = 6.300 € Einkommensteuer + ca. 347 € Solidaritätszuschlag = ca. 6.647 €
  • Effektiver Eigenbeitrag: 15.000 - 6.647 = nur ca. 8.353 € aus eigener Tasche
  • Bis zum Rentenalter (67): 27 Jahre × 15.000 € = 405.000 € Gesamteinzahlung, davon ca. 179.500 € vom Staat über Steuerersparnis finanziert

Bei einer angenommenen Rendite von 5 % p.a. nach Kosten könnte sich das Kapital auf ca. 780.000 € summieren. Bei einem Rentenfaktor von 25 € pro 10.000 € Kapital ergäbe das eine monatliche Rente von ca. 1.950 € brutto. Davon wären bei Rentenbeginn 2053 ca. 97,5 % steuerpflichtig.

Wann lohnt sich die Kombination aus Rürup und BU-Schutz?

Ein häufig genutzter Vorteil der Rürup-Rente: Sie können eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in den Rürup-Vertrag integrieren. Der Vorteil: Der BU-Beitrag wird zusammen mit dem Rürup-Beitrag steuerlich gefördert und ist somit als Sonderausgabe absetzbar. Voraussetzung ist, dass der BU-Anteil maximal 49 % des Gesamtbeitrags ausmacht. Bei einem Gesamtbeitrag von 6.000 € pro Jahr könnten also bis zu ca. 2.940 € für die BU-Absicherung verwendet werden - und der gesamte Betrag ist steuerlich absetzbar. Allerdings gilt die BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag als Einkommen und muss mit dem Ertragsanteil versteuert werden, was den Vorteil teilweise relativiert.

Worauf sollten Sie bei Vertragsabschluss und Tarifwahl achten?

  • Kosten vergleichen: Die Verwaltungs- und Abschlusskosten unterscheiden sich erheblich. Fondsgebundene Rürup-Verträge von Nettotarifen (ohne Provision) sind oft deutlich günstiger.
  • Rentenfaktor beachten: Der garantierte Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 € angespartem Kapital erhalten. Achten Sie auf einen möglichst hohen garantierten Faktor.
  • Einmalzahlung am Jahresende: Wenn Sie im Dezember noch Steuern sparen möchten, können Sie auch eine Einmalzahlung in einen bestehenden Rürup-Vertrag leisten.

Quellen: § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Basisversorgung), § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG (nachgelagerte Besteuerung), BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der Altersvorsorge, Deutsche Rentenversicherung.

Rürup-Steuerersparnis berechnen: Ermitteln Sie Ihre individuelle Steuerersparnis und den optimalen Beitrag für Ihre Situation: Zum Rürup-Renten-Rechner.

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

Wichtiger Hinweis zur Berechnung

Diese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Mehr im Impressum.

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