Finans-Sözlüğü
Vergiler, maaş ve sosyal güvenlik ile ilgili tüm önemli terimler – basitçe açıklanmıştır.
A
Abfindung versteuern
Abfindungen sind voll steuerpflichtig, können aber durch die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung sichert mit 2,6 % Beitragssatz Beschäftigte gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit ab.
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld (ALG 1) ersetzt 60–67 % des letzten Nettoeinkommens bei Arbeitslosigkeit; ALG 2 sichert das Existenzminimum.
B
Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge)
Die Betriebsrente ist eine arbeitgeberunterstützte Altersvorsorge, bei der Beiträge steuer- und sozialabgabenbegünstigt aus dem Bruttogehalt umgewandelt werden.
Bruttolohn
Der Bruttolohn ist das gesamte Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben – die Basis für alle weiteren Berechnungen.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt das Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ermöglicht steuer- und sozialabgabenbegünstigte Vorsorge über den Arbeitgeber.
E
Elterngeld berechnen
Das Elterngeld berechnet sich aus 65–100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke zur Arbeit.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer besteuert alle Einkünfte natürlicher Personen – sie wird jährlich per Steuererklärung festgesetzt und umfasst sieben Einkunftsarten.
Elternzeit
Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach Geburt eines Kindes für bis zu 3 Jahre.
K
Kurzarbeitergeld berechnen
Das Kurzarbeitergeld (KUG) beträgt 60 % (mit Kindern 67 %) des entgangenen pauschalierten Nettoentgelts.
Kindergeld
Kindergeld ist eine staatliche Leistung von 259 € pro Kind und Monat (2026), die Familien unabhängig vom Einkommen erhalten.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern/Baden-Württemberg) bzw. 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohn- bzw. Einkommensteuer.
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind – das Finanzamt prüft automatisch, ob er günstiger ist als das Kindergeld.
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert rund 90 % der Bevölkerung ab; alternativ besteht die private KV (PKV).
Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld (KUG) gleicht mit 60 % bzw. 67 % des Nettoausfalls Arbeitsausfälle bei vorübergehendem Arbeitsausfall aus.
M
Minijob-Grenze 2026
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 556 Euro pro Monat. Wer darunter verdient, ist sozialversicherungsfrei.
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz schützt erwerbstätige Frauen vor und nach der Geburt durch Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld.
Midijob
Ein Midijob liegt im Übergangsbereich zwischen 556,01 und 2.000 € monatlich mit reduzierten Arbeitnehmer-Sozialabgaben.
P
Progressionsvorbehalt
Der Progressionsvorbehalt erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen, wenn steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder ALG bezogen werden.
Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit mit einem Beitragssatz von 3,6 % (2026) ab.
R
Rentenpunkte (Entgeltpunkte)
Rentenpunkte (Entgeltpunkte) bestimmen die Höhe der gesetzlichen Rente – ein Punkt entspricht einem Jahr Beitragszahlung auf Durchschnittsgehalt.
Renteneintrittsalter
Das Renteneintrittsalter bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem Versicherte eine gesetzliche Altersrente beziehen können – die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre.
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sichert mit 18,6 % Beitragssatz die Altersrente und weitere Leistungen.
S
Steuerklasse 3
Steuerklasse III gilt für verheiratete Alleinverdiener oder den Partner mit dem höheren Einkommen und bietet die niedrigste Steuerbelastung.
Sozialabgaben
Sozialabgaben sind die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Steuerklasse wechseln
Verheiratete können die Steuerklasse einmal jährlich bis zum 30. November beim Finanzamt wechseln.
Sachbezug
Sachbezüge sind geldwerte Vorteile vom Arbeitgeber (z.B. Jobticket, Tankgutscheine) bis 50 € monatlich steuerfrei.
Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen (Vorsorge, Spenden, Kirchensteuer), die das zu versteuernde Einkommen mindern.
Steuerfreibetrag
Steuerfreibeträge sind Beträge, bis zu denen Einkommen steuerfrei bleibt – der wichtigste ist der Grundfreibetrag von 12.348 € (2026).
Steuerklasse 1
Steuerklasse I gilt für ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder – sie ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland.
Steuerklasse 4
Steuerklasse IV gilt für verheiratete Arbeitnehmer – beide Partner werden gleich besteuert, alternativ mit Faktorverfahren.
Steuerklasse 5
Steuerklasse V hat die höchsten Abzüge – sie wird mit Steuerklasse III kombiniert und führt oft zu Steuernachzahlungen.