Brutto Netto Rechner Logo
BruttoNettoRechner
Steuern
6 Min. Lesezeit
Andre M.
Andre M.

Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren 2026

Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren 2026

Auf einen Blick

Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale richtig kombinieren: Regeln, Grenzen und Steuerersparnis.

Wie funktioniert die Pendlerpauschale im Jahr 2026?

Die Pendlerpauschale - offiziell Entfernungspauschale - ist einer der wichtigsten Steuervorteile für Arbeitnehmer mit Arbeitsweg. Sie können die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder sogar zu Fuß zur Arbeit kommen.

Wie hoch ist der Satz der Pendlerpauschale pro Kilometer?

  • Erste 20 Kilometer: 0,30 € pro Entfernungskilometer (einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg)
  • Ab dem 21. Kilometer: 0,38 € pro Entfernungskilometer (erhöhter Satz, befristet bis Ende 2026)

Die Erhöhung ab dem 21. Kilometer wurde im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 eingeführt und galt ursprünglich bis 2026. Wichtig: Die Entfernungspauschale wird grundsätzlich nur für die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung) gewährt, nicht für Hin- und Rückfahrt. Eine längere Strecke darf nur angesetzt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist (z. B. Autobahn statt Landstraße).

Wie viel Pendlerpauschale können Sie bei 20 Kilometern Arbeitsweg absetzen?

Ein Arbeitnehmer pendelt an 220 Arbeitstagen 35 km (einfache Strecke) zur Arbeit:

  • Erste 20 km: 20 km × 0,30 € × 220 Tage = 1.320 €
  • Ab 21. km (15 km): 15 km × 0,38 € × 220 Tage = 1.254 €
  • Summe: 1.320 + 1.254 = 2.574 € Werbungskosten

Diese 2.574 € werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 901 € pro Jahr.

Welche steuerlichen Regelungen gelten für die Homeoffice-Pauschale?

Seit 2023 gibt es die Homeoffice-Pauschale als dauerhafte Regelung im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Sie können für jeden Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten, eine Pauschale als Werbungskosten geltend machen:

  • Höhe: 6 € pro Homeoffice-Tag
  • Maximum: 210 Tage pro Jahr, also maximal 1.260 € pro Jahr
  • Kein separates Arbeitszimmer nötig: Die Pauschale gilt auch, wenn Sie am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeiten. Ein häusliches Arbeitszimmer ist nicht Voraussetzung.

Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale wird in den Werbungskosten-Pauschbetrag (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1.230 € eingerechnet. Sie profitieren also nur, wenn Ihre gesamten Werbungskosten (inkl. Homeoffice-Pauschale und ggf. Pendlerpauschale) den Pauschbetrag übersteigen.

Dürfen Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombiniert werden?

Viele Arbeitnehmer arbeiten heute im Hybrid-Modell: einige Tage im Büro, andere zu Hause. Die gute Nachricht: Beide Pauschalen lassen sich grundsätzlich kombinieren. Die wichtigste Regel dabei:

Am selben Tag nicht doppelt: Für einen einzelnen Arbeitstag können Sie entweder die Pendlerpauschale oder die Homeoffice-Pauschale geltend machen - niemals beides gleichzeitig. Wer morgens ins Büro fährt und nachmittags zu Hause weiterarbeitet, kann für diesen Tag nur die Pendlerpauschale ansetzen.

Wie hoch ist die Steuerersparnis bei verschiedenen Kombinationen?

Annahmen: 230 Arbeitstage, Grenzsteuersatz 35 %, einfache Entfernung wie angegeben.

Entfernung Büro-Tage HO-Tage Pendlerp. Homeoffice-P. Gesamt WK Steuerersparnis
15 km 230 0 1.035 € 0 € 1.035 € 0 € *
15 km 115 115 518 € 690 € 1.208 € 0 € *
25 km 170 60 1.326 € 360 € 1.686 € 160 €
35 km 150 80 1.755 € 480 € 2.235 € 352 €
50 km 120 110 1.788 € 660 € 2.448 € 426 €
50 km 230 0 3.426 € 0 € 3.426 € 769 €

* Unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € ergibt sich keine zusätzliche Steuerersparnis, da dieser ohnehin automatisch berücksichtigt wird. Die tatsächliche Steuerersparnis in der Tabelle bezieht sich auf den Betrag über dem Pauschbetrag × Grenzsteuersatz.

Wann können Sie ein häusliches Arbeitszimmer voll steuerlich absetzen?

Wer ein separates häusliches Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt, kann statt der Homeoffice-Pauschale die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer absetzen - oder alternativ eine Jahrespauschale von 1.260 €. Diese Pauschale ist betragsmäßig identisch mit dem Homeoffice-Maximum, bietet aber den Vorteil, dass sie nicht an einzelne Tage geknüpft ist.

Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer:

  • Der Raum muss büromäßig eingerichtet und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.
  • Er muss von den übrigen Wohnräumen abgetrennt sein (keine Arbeitsecke im Wohnzimmer).
  • Durchgangszimmer oder Kombinationen mit Schlafzimmer werden nicht anerkannt.

Wer erhält die staatliche Mobilitätsprämie bei weitem Arbeitsweg?

Für Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) liegt und die daher gar keine Einkommensteuer zahlen, gibt es die Mobilitätsprämie. Sie wird direkt ausgezahlt und beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. So profitieren auch Geringverdiener von der erhöhten Pendlerpauschale.

Wie berechnet sich die Mobilitätsprämie für Geringverdiener?

Ein Teilzeitbeschäftigter verdient 10.000 € im Jahr und pendelt 40 km (einfach) an 200 Tagen:

  • Entfernungspauschale ab 21. km: 20 km × 0,38 € × 200 Tage = 1.520 €
  • Mobilitätsprämie: 14 % von 1.520 € = 212,80 € (direkte Auszahlung)

Die Mobilitätsprämie muss in der Steuererklärung beantragt werden (Anlage Mobilitätsprämie). Sie wird nicht automatisch gewährt.

Darf das Deutschlandticket zusätzlich zur Pendlerpauschale abgesetzt werden?

Das Deutschlandticket (49 €/Monat bzw. 588 €/Jahr) sorgt für einen interessanten Sonderfall: Wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Deutschlandticket zahlt, wird dieser als steuerfreier Sachbezug behandelt (§ 3 Nr. 15 EStG). Der steuerfreie AG-Zuschuss mindert jedoch die absetzbare Pendlerpauschale. Das bedeutet: Wenn Ihr Arbeitgeber das gesamte Ticket bezahlt, dürfen Sie trotzdem die Pendlerpauschale ansetzen - müssen aber den AG-Zuschuss abziehen. Zahlen Sie das Ticket vollständig selbst, können Sie wählen: entweder die tatsächlichen Ticketkosten oder die Entfernungspauschale - je nachdem, was höher ist.

Welche steuerlichen Erleichterungen gelten für Menschen mit Behinderung?

Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 70 oder GdB ab 50 mit Merkzeichen „G“) dürfen statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten für den Arbeitsweg absetzen. Das bedeutet: 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg), also das Doppelte der Entfernungspauschale. Bei 35 km einfacher Entfernung und 200 Arbeitstagen ergibt das: 70 km × 0,30 € × 200 = 4.200 € statt 2.340 € Entfernungspauschale.

Wie optimieren Sie Ihre Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung?

  • Dokumentation führen: Notieren Sie für jeden Arbeitstag, ob Sie im Büro oder im Homeoffice gearbeitet haben. Bei einer Steuerprüfung müssen Sie dies belegen können. Ein einfaches Kalenderblatt oder eine Excel-Tabelle genügt.
  • Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Wenn das Jahresticket teurer ist als die Entfernungspauschale, können Sie die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen. Hier gibt es keine Begrenzung auf die einfache Entfernung. Bewahren Sie unbedingt die Belege auf.
  • Fahrgemeinschaften: Auch als Mitfahrer ohne eigenes Auto können Sie die volle Entfernungspauschale geltend machen. Umgekehrt kann der Fahrer ebenfalls die volle Pauschale ansetzen - ein Umweg zum Abholen des Mitfahrers zählt jedoch nicht.
  • Dienstreisen: Fahrten zu anderen Standorten oder Kunden werden über Reisekosten (0,30 €/km für jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg) abgerechnet - nicht über die Entfernungspauschale. Das ist ein wesentlicher Unterschied, da Reisekosten deutlich höher ausfallen können.
  • Höchstbetrag: Die Entfernungspauschale ist für PKW-Fahrer auf 4.500 € pro Jahr begrenzt, es sei denn, Sie nutzen den eigenen PKW (dann gilt keine Obergrenze). Für öffentliche Verkehrsmittel gilt die Grenze ebenfalls nicht, wenn die Ticketkosten höher sind.
  • Optimale Aufteilung planen: Bei großen Entfernungen lohnt es sich häufig, möglichst viele Büro-Tage einzuplanen, da die Pendlerpauschale pro Tag mehr bringt als die Homeoffice-Pauschale. Bei kurzen Entfernungen unter 20 km kann die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag) dagegen günstiger sein als die Pendlerpauschale.

Quellen: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale), § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG (Homeoffice-Pauschale), § 101 EStG (Mobilitätsprämie), Steuerentlastungsgesetz 2022, BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale, Stand 2026.

Pendlerpauschale berechnen: Ermitteln Sie Ihre individuelle Steuerersparnis durch Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale: Zum Pendler-Rechner.

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

Wichtiger Hinweis zur Berechnung

Diese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Mehr im Impressum.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Abonnieren Sie unseren Ratgeber für mehr Tipps.

Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren 2026 | Brutto Netto Rechner