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Surcharge Calculator: Night, Sunday & Holiday Surcharges

Berechne steuerfreie und beitragsfreie Zuschläge für Nachtschichten, Sonntagsdienste und Feiertage nach § 3b EStG.

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Important Notice Regarding CalculationThese results are based on official BMF formulas (2026). Since individual tax characteristics (e.g. allowances) may vary, all information is provided without guarantee. This calculator does not replace professional tax advice.More in Legal Notice.

Wie funktionieren Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit?

In vielen Berufen (z. B. in der Pflege, Gastronomie, im Sicherheitsdienst oder im Schichtbetrieb) gehört das Arbeiten zu unüblichen Zeiten zum Alltag. Der Gesetzgeber belohnt diesen Einsatz durch Steuervergünstigungen auf Zuschläge, geregelt in § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Steuerfreie Zuschläge (Limits):

  • Nachtarbeit (20–6 Uhr): 25 % (40 % von 0–4 Uhr bei Schichtbeginn vor Mitternacht)
  • Sonntagsarbeit (0–24 Uhr): 50 %
  • Gesetzliche Feiertage: 125 % (auch 31.12. ab 14 Uhr)
  • Besondere Feiertage: 150 % (24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai)

Einschränkungen & Kappen:

  • Steuergrenze: Grundlohn-Basis auf maximal 50 €/h begrenzt. Alles darüber wird voll versteuert.
  • Sozialversicherungsgrenze: Zuschläge sind nur bis zu einem Grundlohn von 25 €/h beitragsfrei. Alles darüber ist beitragspflichtig.
  • Samstage & Werktage: Generell 100 % steuer- und beitragspflichtig.

Der feine Unterschied: Steuerfreiheit vs. Sozialversicherungsfreiheit

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass steuerfreie Zuschläge automatisch auch beitragsfrei in der Sozialversicherung sind. Die Beitragsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist an eine **strenger gedeckelte Lohngrenze** gekoppelt.

Solange dein Bruttostundenlohn maximal 25 € beträgt, sind steuerfreie Zuschläge auch beitragsfrei. Liegt dein Lohn z. B. bei 35 € pro Stunde, bleibt der Zuschlag zwar bis zu einer Bemessungsgrundlage von 50 € steuerfrei, aber der Anteil, der auf den Grundlohn über 25 € entfällt (also die Differenz von 10 €), unterliegt den normalen Sozialabgaben.

Kernzeitregelung bei Nachtarbeit

Für Nachtarbeit gilt grundsätzlich ein steuerfreier Höchstsatz von 25 %. Es gibt jedoch eine tariflich und gesetzlich bedeutsame Ausnahme für die sogenannte **Kernnachtzeit (0:00 bis 4:00 Uhr)**:

Wird die Arbeit in der Nacht vor 24:00 Uhr begonnen, erhöht sich der steuerfreie Satz für die Stunden zwischen Mitternacht und 4 Uhr morgens auf **40 %**. Dies soll die besondere biologische Belastung von Arbeitnehmern in der Kernnacht ausgleichen. Beginnt die Schicht erst nach Mitternacht (z. B. um 02:00 Uhr), gilt weiterhin das normale Limit von 25 %.

Häufige Fragen zu Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen

Ja, Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen nach § 3b EStG steuerfrei.

Sources & References (2026)

Federal Ministry of Finance
Official tax tables and tax calculation guidelines.
German Pension Insurance
Current pension values and contribution assessment ceilings.
Federal Ministry of Health
Social security contribution rates and thresholds.
Einkommensteuergesetz (EStG) § 3b

All calculations are based on the official legal provisions for 2026. Despite careful research, no guarantee is given for correctness. This calculator does not replace professional tax advice.

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