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Gehalt als Automobilverkäufer/-in

Aktuelle Gehaltsdaten, Trends und Netto-Rechner für 2026.

Durchschnittsgehalt
35.000 €/ Jahr

Das entspricht ca. 2.917 € Brutto im Monat.

Min: 23.100 €
Max: 46.900 €
Netto-Schätzung
~ 1.750 € / Monat
Genau berechnen
Gehaltsentwicklung
Bruttojahresgehalt nach Erfahrung
Über den Beruf Automobilverkäufer/-in

Als Automobilverkäufer/-in arbeiten Sie im Bereich Handel.

Wie viel verdient ein Automobilverkäufer/-in?

In Deutschland liegt das durchschnittliche Gehalt für einen Automobilverkäufer/-in bei 35.000 € brutto im Jahr. Die Gehaltsspanne erstreckt sich dabei typischerweise von 23.100 € bis 46.900 €.

Einflussfaktoren auf das Gehalt

  • Berufserfahrung: Mit zunehmender Erfahrung steigt das Gehalt deutlich an. Mit >10 Jahre Erfahrung können Sie bis zu 42.000 € verdienen.
  • Standort: Der Standort spielt eine wichtige Rolle. In Hessen liegt das Gehalt oft höher (37.800 €) als im Bundesdurchschnitt.
  • Unternehmensgröße: Konzerne zahlen im Schnitt besser als kleine Startups oder Agenturen.

Top Bundesländer

1
Hessen
37.800 €Top
2
Baden-Württemberg
37.100 €
3
Bayern
36.800 €
4
Hamburg
36.400 €
5
NRW
35.400 €

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Gib deine individuellen Daten ein für ein exaktes Ergebnis.

Deine Angaben

Dein Nettogehalt
2.017,40 €

monatlich

Brutto
2.916,67 €
Netto
69%
Steuer
10%
Sozial
21%

Wie wird das Nettogehalt 2026 berechnet?

Mit dem kostenlosen Brutto-Netto-Rechner 2026 können Sie schnell und einfach Ihren Nettolohn berechnen. Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein und erfahren Sie sofort, wie viel Brutto in Netto umgerechnet auf Ihrem Konto landet.

Die Berechnung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2026 und berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Sozialabgaben.

Steuerabzüge

Lohnsteuer
Progressiv (14% - 45%)
Solidaritätszuschlag
Ab ca. 18.000€ LSt/Jahr
Kirchensteuer
8% oder 9% (optional)

Sozialabgaben 2026

Rentenversicherung
9,3% (AN-Anteil)
Krankenversicherung
7,3% + Zusatzbeitrag/2 (Ø 2,5%)
Pflegeversicherung
ab 2,4% (mit Kind)
Arbeitslosenvers.
1,3% (AN-Anteil)

Die Steuerklassen im Überblick

Die Wahl der Steuerklasse hat einen erheblichen Einfluss auf Ihr monatliches Nettogehalt. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Steuerklasse für wen geeignet ist:

KlasseZielgruppeBesonderheiten
ILedige, GeschiedeneStandardklasse für Alleinstehende
IIAlleinerziehendeInklusive Entlastungsbetrag
IIIVerheiratete (Besserverdiener)Kombination mit Klasse V, geringe Abzüge
IVVerheiratete (Gleichverdiener)Standard nach Heirat, Faktorverfahren möglich
VVerheiratete (Geringverdiener)Hohe Abzüge, Kombination mit Klasse III
VIZweitjob / NebenjobHöchste Abzüge, keine Freibeträge

Wichtige Freibeträge 2026

  • Das Existenzminimum steigt 2026 voraussichtlich auf 12.348 Euro. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
  • Dieser wird ebenfalls angepasst, um Familien zu entlasten.
  • Arbeitnehmer können pauschal 1.230 Euro pro Jahr als Werbungskosten geltend machen.

Häufige Fragen (FAQ)

Das bruttogehalt ist die Summe, die im Arbeitsvertrag steht. Das nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und den Sozialversicherungsbeiträgen tatsächlich auf Ihrem Konto landet.

Weitere hilfreiche Rechner & Ratgeber

Tabelle: Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (West/Ost)
VersicherungszweigBeitragssatz 2026ArbeitnehmeranteilBemessungsgrenze
Rentenversicherung18,6%50%
West: 96.600 € (Prognose)
Ost: 96.600 € (Prognose)
Arbeitslosenversicherung2,6%50%
West: 96.600 € (Prognose)
Ost: 96.600 € (Prognose)
Krankenversicherung14,6% (Prognose)
+ 2,2% (Prognose) Zusatzbeitrag
50% (auch auf Zusatzbeitrag)66.150 € (Prognose)
Pflegeversicherung3,4%50%66.150 € (Prognose)

Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Offizielle Steuerdaten und Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen
Bundesgesundheitsministerium
Informationen zu Kranken- und Pflegeversicherung

Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.

Wichtiger Hinweis zur BerechnungDiese Ergebnisse basieren auf den offiziellen Formeln des BMF (2026). Da individuelle steuerliche Merkmale (z.B. Freibeträge) variieren können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner ersetzt keine professionelle Steuerberatung.Mehr im Impressum.
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