
Arbeitslosengeld 1: Dauer, Höhe und Sperrzeiten 2025
Auf einen Blick
Anspruch auf ALG 1 berechnen: 60 % oder 67 % vom Netto? Dauer der Zahlung je nach Alter und Vorbeschäftigung.
Anspruchsdauer: Wie lange wird ALG 1 gezahlt?
Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 haengt von zwei Faktoren ab: Ihrer Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosigkeit und Ihrem Alter bei Entstehung des Anspruchs. Grundsaetzlich gilt: Fuer je 2 Monate Versicherungspflicht erhalten Sie 1 Monat ALG 1.
Tabelle: ALG-1-Dauer nach Alter und Versicherungszeit
| Versicherungszeit (Monate) | Alter | Anspruchsdauer (Monate) |
|---|---|---|
| 12 | alle Altersgruppen | 6 |
| 16 | alle Altersgruppen | 8 |
| 20 | alle Altersgruppen | 10 |
| 24 | alle Altersgruppen | 12 |
| 30 | ab 50 Jahre | 15 |
| 36 | ab 55 Jahre | 18 |
| 48 | ab 58 Jahre | 24 |
Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten erreichen Sie also nur, wenn Sie mindestens 58 Jahre alt sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 48 Monate versicherungspflichtig beschaeftigt waren.
Berechnungsbeispiel: ALG 1 bei 3.000 € Brutto
Die Hoehe des Arbeitslosengeldes betraegt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt). Mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte erhoehen sich die Leistungen auf 67 %. Hier ein konkretes Beispiel:
- Bruttogehalt: 3.000 €/Monat (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Kinder)
- Pauschaliertes Netto: ca. 2.060 € (nach Abzug von Lohnsteuer, Soli und SV-Pauschale von 21 %)
- ALG 1 ohne Kind (60 %): ca. 1.236 €/Monat
- ALG 1 mit Kind (67 %): ca. 1.380 €/Monat
Das pauschalierte Netto wird anhand fester Tabellen berechnet und kann von Ihrem tatsaechlichen Nettolohn abweichen. Die Berechnung basiert auf dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit.
Sperrzeiten: Wann ruht der Anspruch?
In bestimmten Situationen verhaengt die Agentur fuer Arbeit eine Sperrzeit, waehrend der kein ALG 1 gezahlt wird. Die Sperrzeit verkuerzt ausserdem die Gesamtanspruchsdauer um ein Viertel:
- Eigenkundigung oder Aufhebungsvertrag: 12 Wochen Sperrzeit. Dies ist der haeufigste Fall. Ausnahme: Sie hatten einen wichtigen Grund (z. B. Mobbing, Umzug zum Ehepartner).
- Verspaetete Arbeitsuchendmeldung: 1 Woche Sperrzeit. Sie muessen sich spaetestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhaeltnisses arbeitsuchend melden – bei kuerzerer Kuendigungsfrist innerhalb von 3 Tagen.
- Ablehnung eines Jobangebots: 3 bis 12 Wochen Sperrzeit, je nach Haeufigkeit. Bereits die Ablehnung eines zumutbaren Vorstellungsgespraechs kann eine Sperrzeit ausloesen.
- Verspaetete Arbeitslosmeldung: Vorsicht, die persoenliche Arbeitslosmeldung (am ersten Tag der Arbeitslosigkeit) ist etwas anderes als die Arbeitsuchendmeldung. Versaeumnisse fuehren zu Kuerzungen.
Nebeneinkommen waehrend ALG 1
Sie duerfen waehrend des ALG-1-Bezugs hinzuverdienen, allerdings mit Einschraenkungen:
- Freibetrag: 165 € monatlich sind anrechnungsfrei.
- Arbeitszeitgrenze: Maximal 14 Stunden pro Woche. Bei 15 Stunden oder mehr gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und verlieren den Anspruch.
- Anrechnung: Jeder Euro ueber dem Freibetrag von 165 € wird 1:1 vom ALG 1 abgezogen.
Tipp: Melden Sie jeden Nebenjob der Agentur fuer Arbeit, auch ehrenamtliche Taetigkeiten. Versaeuemnisse koennen zu Rueckforderungen und Sperrzeit fuehren.
Quellen: SGB III §§ 136–164, Bundesagentur fuer Arbeit – Merkblatt fuer Arbeitslose, Stand 2025.
ALG 1 berechnen: Ermitteln Sie die genaue Hoehe und Dauer Ihres Arbeitslosengeld-Anspruchs mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner.
Quellen & Berechnungsgrundlagen 2026
Alle Berechnungen basieren auf den offiziellen gesetzlichen Vorgaben für das Steuerjahr 2026. Stand: 01. Januar 2026.