Wann haftet der Haus- und Grundbesitzer?
Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken tragen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrer Immobilie keine Gefahren für Dritte ausgehen. Rutscht ein Passant im Winter auf dem nicht geräumten Bürgersteig aus oder stürzt bei Sturm ein Ast Ihres Baumes auf ein parkendes Auto, haften Sie in unbegrenzter Höhe.
