Warum ist die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB) haftet jeder Bürger unbegrenzt und lebenslang für Schäden, die er Dritten schuldhaft zufügt. Ein unachtsamer Moment als Fußgänger im Straßenverkehr oder ein verschütteter Kaffee über den Laptop eines Freundes kann verheerende finanzielle Folgen haben. Besonders Personenschäden können schnell in die Millionen gehen. Eine Privathaftpflicht nimmt dieses finanzielle Risiko ab und wehrt zudem unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab (passiver Rechtsschutz).
